Wir halten Ihr Grundstück und die jeweiligen Zuwege frei von Schnee und Glatteis. Die Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt nach den Bestimmungen des jeweiligen Landesstraßengesetzes, je nach Bedarf, auch an Sonn- und Feiertagen. Mit der Übernahme der Räumungspflicht geht natürlich auch die Haftung auf uns über. Der Winterdienst ist die ideale Ergänzung zur Außenreinigung.
Folgende Flächen halten wir schnee- und eisfrei:
- Öffentliche Gehwege
- Private Zuwege
- Treppen
- Zufahrten
- Parkplätze